Gastronomierecht
ist bei uns Chefsache.
Rechtsanwalt Stephan Steinwachs begleitet Gastronomen und Hoteliers bei rechtlichen Fragen rund um ihren Betrieb.

Rechtliche Klarheit für
unternehmerische Entscheidungen.
Gastronomierecht verbindet unter anderem Vertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht und öffentliches Recht. Für einen Betrieb wirken diese Fragen zusammen: Ein genehmigungsfähiges Konzept braucht passende Räume und einen tragfähigen Vertrag.
Stephan Steinwachs ist im Event- und Gastronomierecht auch als Dozent tätig. Die Kanzlei berät und vertritt bei Vertragsgestaltung, laufenden Betriebsfragen und Auseinandersetzungen.
Der Kanzleistandort liegt in der Hallerstraße 70 in Hamburg. Die Vertretung erfolgt bundesweit. Für eine erste Abstimmung können Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.
Anliegen besprechenSo beginnt
die Zusammenarbeit.
Eine klare Beauftragung beginnt mit einem gemeinsamen Verständnis von Sachverhalt, Ziel und Prüfungsumfang.
Anliegen einordnen
Was ist geschehen, welches Ziel verfolgen Sie und welche Fristen laufen?
Unterlagen prüfen
Vertrag, Anlagen, Bescheide und Korrespondenz werden im Zusammenhang betrachtet.
Vorgehen abstimmen
Prüfungsumfang, weitere Schritte und Kosten werden mit Ihnen besprochen.