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Hamburg & Standort

Gaststättenerlaubnis in Hamburg

Vor der Eröffnung müssen Konzept, Räume und behördliche Anforderungen zusammenpassen. Die Gaststättenerlaubnis ist dabei ein eigener Baustein.

Wann eine Erlaubnis erforderlich ist

Für ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank ist in Hamburg grundsätzlich eine Erlaubnis erforderlich. § 2 Abs. 2 GastG nennt Ausnahmen, etwa für ausschließlich alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen. Auch Getränke und Speisen an Hausgäste eines Beherbergungsbetriebs sind dort erfasst. Die Ausnahme von der Gaststättenerlaubnis bedeutet jedoch nicht, dass Gewerbeanmeldung, baurechtliche Anforderungen oder Lebensmittelrecht entfallen.

Die Erlaubnis muss zum Betrieb passen

Die Hamburger Leistungsbeschreibung unterscheidet nach Betriebsart und Räumen. Prüfen Sie deshalb vor Vertragsbindung, ob Bar, Restaurant, Musikangebot und Außenbereich so betrieben werden dürfen, wie Sie es planen. Eine frühere Nutzung ist kein verlässlicher Ersatz für die Prüfung der geltenden Bescheide. Bei Umbau, Erweiterung oder geändertem Konzept können weitere Abstimmungen erforderlich werden.

Unterlagen geordnet vorbereiten

Die Behörde prüft unter anderem persönliche Zuverlässigkeit und räumliche Eignung. Nach der Hamburger Leistungsbeschreibung gehören etwa Nutzungsvertrag, Grundriss und persönliche Nachweise in die Vorbereitung. Welche Unterlagen für Ihre Rechtsform und Ihr Vorhaben erforderlich sind, ergibt sich aus dem konkreten Verfahren. Verwenden Sie die aktuelle Unterlagenliste des zuständigen Bezirksamts.

Vertrag und Zeitplan absichern

Stimmen Sie Übergabe, Umbau, Finanzierung und Eröffnung aufeinander ab. Im Miet- oder Pachtvertrag sollte das Risiko einer verzögerten oder versagten Genehmigung ausdrücklich behandelt werden. Bei einer Übernahme ist gesondert zu prüfen, ob eine vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG in Betracht kommt. Eine verlässliche Eröffnungszusage lässt sich erst aus den tatsächlichen Voraussetzungen und behördlichen Entscheidungen ableiten.

Zuständigkeit nach Ihrer Hamburger Betriebsadresse

Den Antrag bearbeitet das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt. Auf der Hamburger Leistungsseite lässt sich die zuständige Einrichtung anhand der Betriebsadresse ermitteln. Legen Sie für die Vorbereitung eine gemeinsame Akte für Konzession, baurechtliche Nutzung und Außengastronomie an. So lassen sich abweichende Flächenangaben oder Betriebszeiten früh erkennen.

Für die Vorbereitung

  • Betriebskonzept mit Alkoholangebot und Öffnungszeiten beschreiben
  • Grundriss und vorhandene Bescheide anfordern
  • Zuständiges Bezirksamt anhand der Betriebsadresse ermitteln
  • Aktuelle Unterlagenliste und notwendige Nachweise prüfen
  • Genehmigungsrisiken im Nutzungsvertrag regeln
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