Gastronomie in Hamburg.
Gut vorbereitet am Standort.
Vom ersten Blick auf eine Fläche bis zum laufenden Betrieb: Hamburger Regeln, konkrete Prüfpunkte und die passenden amtlichen Einstiege.
Bebauungsplan prüfen
Planportal, Gebietsausweisung und Betriebskonzept zusammen lesen.
Thema öffnen ↗Aus Laden wird Café
Nutzungsänderung und die seit 2026 geltende HBauO.
Thema öffnen ↗Konzession klären
Gaststättenerlaubnis und die zuständige Stelle im Bezirk.
Thema öffnen ↗Draußen bewirten
Gehweg, Sondernutzung, Lageplan und Befristung.
Thema öffnen ↗Lärm & Sperrzeiten
Innenbetrieb, Terrasse und Musik getrennt einordnen.
Thema öffnen ↗Nichtraucherschutz
Hamburger Voraussetzungen für Raucherraum und Einraumgaststätte.
Thema öffnen ↗Eine Adresse.
Mehrere Prüfungen.
Die Gaststättenerlaubnis, das Baurecht und die Erlaubnis für eine öffentliche Außenfläche beantworten verschiedene Fragen. Entscheidend ist, dass Ihr Konzept in allen erforderlichen Entscheidungen abgebildet ist.
Für die erste Abstimmung: genaue Adresse, Grundriss, bisherige Genehmigungen, Küche, Gästezahl, Musik sowie gewünschte Innen- und Außenzeiten.
Standort besprechen- Adresse festhaltenWelche Mietfläche und welche Außenfläche gehören zum Vorhaben?
- Planrecht aufrufenPlanzeichnung und textliche Regelungen für dieses Grundstück beschaffen.
- Bestand vergleichenGenehmigte Nutzung und neues Konzept nebeneinanderlegen.
- Offene Punkte klärenZuständigkeit und erforderliche Verfahren vor Vertragsbindung abstimmen.
Mit der Betriebsadresse
zur zuständigen Stelle.
Wählen Sie die passende Hamburger Leistung und geben Sie dort Straße und Hausnummer ein. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Betrieb beziehungsweise Bauort.
| Ihr Thema | Amtlicher Einstieg | Was Sie bereithalten sollten |
|---|---|---|
| Alkoholausschank | Gaststättenerlaubnis / Fachamt ↗ | Konzept, Grundriss und Nutzungsvertrag |
| Umbau oder andere Nutzung | Baugenehmigung / Bauprüfstelle ↗ | Bauort, vorhandene Bescheide und Planunterlagen |
| Tische auf öffentlicher Fläche | Sondernutzung / Bezirksamt ↗ | Bemaßte Fläche, Möblierungsplan und Fotos |
| Lärm oder Beschwerden | Gaststättenüberwachung ↗ | Auflagen, Betriebszeiten und Beschwerdeverlauf |
Hamburg-Mitte · Altona · Eimsbüttel · Hamburg-Nord · Wandsbek · Bergedorf · Harburg. Bei besonderen Zuständigkeiten ist die Auskunft für die konkrete Adresse maßgeblich.
Was gilt wo?
Bundesrecht wie GastG, BauGB und BGB bildet wesentliche Grundlagen. Hamburger Landesrecht ergänzt unter anderem Bauordnung, Wege- und Nichtraucherschutzrecht. Grundstücksbezogen kommen Planfestsetzungen und konkrete Bescheide hinzu.
Ein Restaurant in Ottensen und eines in Winterhude können deshalb bei Fläche und Betriebszeiten unterschiedlich zu beurteilen sein. Aus dem Stadtteil allein folgt weder eine Zulässigkeit noch eine bestimmte Schließzeit.
Quellenstand: 28. September 2026. Die verlinkten Fachbeiträge enthalten die jeweiligen amtlichen Grundlagen. Diese Übersicht ersetzt keine Prüfung des konkreten Grundstücks.