Alle Vereinbarungen gemeinsam lesen
Ein Bierliefervertrag kann mit Darlehen, Leihmobiliar, Schankanlage, Werbekostenzuschuss oder Sicherheiten verbunden sein. Fordern Sie sämtliche Vertragsbestandteile an. Nur dann lässt sich beurteilen, welche Leistungen zugesagt sind und welche Folgen ein Lieferantenwechsel, Betriebsverkauf oder eine Schließung haben würde. Berücksichtigen Sie auch Nebenabreden und spätere Ergänzungen.
Bezugsmenge, Preise und Laufzeit prüfen
Klären Sie, welche Produkte ausschließlich bezogen werden müssen, ob Mindestabnahmen vorgesehen sind und wie Preise angepasst werden können. Die wirtschaftliche Belastung ergibt sich aus dem Zusammenspiel dieser Regelungen. Ein günstiger Startpreis oder ein Zuschuss allein ermöglicht noch keinen Vergleich. Stellen Sie auch fest, wie Fehlmengen und nicht erreichte Absatzvorgaben behandelt werden.
Klauseln sind keine Selbstverständlichkeit
Vorformulierte Bedingungen können nach §§ 307, 310 BGB zu prüfen sein. Ob eine konkrete Bindung oder Kostenklausel wirksam ist, lässt sich aber nicht allein anhand ihrer Überschrift oder Laufzeit entscheiden. Der individuelle Vertrag, seine wirtschaftliche Einbettung und das Zustandekommen der Regelung gehören in die Bewertung. Pauschale Aussagen, jeder langfristige Bierliefervertrag sei unwirksam, greifen zu kurz.
Den Betreiberwechsel mitdenken
Bei einer Restaurantübernahme sollten Lieferbindung und Raumvertrag zusammen betrachtet werden. Klären Sie, welche Zustimmung erforderlich ist und ob eine Entlassung aus Sicherheiten oder persönlichen Verpflichtungen tatsächlich erklärt wird. Eine Übergabe des Betriebs allein beantwortet diese Fragen nicht. Halten Sie die vereinbarte Abwicklung schriftlich nachvollziehbar fest.
Für die Vorbereitung
- Liefervertrag, Darlehen und Sicherheiten zusammenstellen
- Mindestmengen und Preisänderungsklauseln erfassen
- Eigentum an Anlage und Ausstattung klären
- Folgen von Verkauf, Wechsel und Schließung prüfen
- Verbindliche Ablöse- oder Freigaberegelung abstimmen