Maßgeblich ist die genehmigte Nutzung
Fordern Sie Baugenehmigung, genehmigte Pläne, Betriebsbeschreibung und spätere Änderungen an. Stellen Sie die geplante Nutzung daneben: Gästezahl, Küche, Abluft, Musik, Lieferverkehr und Öffnungszeiten. Die Auskunft „Hier war schon Gastronomie“ reicht als Arbeitsgrundlage nicht. Auch innerhalb der Gastronomie kann eine Änderung des Konzepts neue Anforderungen auslösen.
Hamburgische Bauordnung: Stand seit 2026
Seit 1. Januar 2026 gilt die neue HBauO. § 59 geht grundsätzlich von einer Genehmigungspflicht auch für Nutzungsänderungen aus. Ob eine Ausnahme greift, ist gesondert zu prüfen. § 61 verweist auf die Anlage; deren Abschnitt II betrifft verfahrensfreie Nutzungsänderungen. Ein maßgeblicher Prüfpunkt ist, ob für die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen wären. Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von materiellen Anforderungen. Die Stadt veröffentlicht die Regelwerke für Anträge ab 2026 gesondert.
Das passende Verfahren abstimmen
Die neue HBauO unterscheidet unter anderem das vereinfachte Verfahren (§ 63), das Baugenehmigungsverfahren (§ 64) und das Verfahren mit Konzentrationswirkung (§ 64a). Die Verfahrenswahl bestimmt den Prüfungsumfang und die Koordination weiterer Zulassungen. Bei nicht verfahrensfreien Nutzungsänderungen müssen die Bauvorlagen grundsätzlich von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt werden (§ 65). Für die Abstimmung sind daher rechtliche Prüfung und fachliche Planung zusammenzuführen.
Bauamt, Konzession und Pachtvertrag verbinden
Ermitteln Sie die zuständige Bauprüfstelle über die Adresse des Bauorts im Hamburg Service. Führen Sie eine Liste der erforderlichen Entscheidungen und Zuständigkeiten. Die Gaststättenerlaubnis und die baurechtliche Zulassung sind getrennt zu betrachten. Regeln Sie im Raumvertrag, wer Unterlagen beschafft, Anträge veranlasst und das Risiko von Verzögerung oder Versagung trägt.
Für die Vorbereitung
- Genehmigungen und Grundrisse des Bestands beschaffen
- Neue Nutzung einschließlich Musik und Außenbetrieb beschreiben
- Aktuelles Verfahren nach HBauO mit der Bauprüfstelle klären
- Planungsleistungen, Kosten und Genehmigungsrisiken im Vertrag zuordnen