Den Gegenstand der Übernahme bestimmen
Kauf einzelner Vermögensgegenstände, Übernahme einer Gesellschaft und Pacht eines Betriebs sind unterschiedliche Vorgänge. Legen Sie zunächst fest, welche Struktur tatsächlich beabsichtigt ist. Eine Liste sollte Küche, Mobiliar, Warenlager, Namen, Domain, Reservierungen und weitere übertragbare Rechte erfassen. Prüfen Sie Eigentum und Rechte Dritter; eine vorhandene Kaffeemaschine kann beispielsweise Gegenstand eines gesonderten Nutzungsvertrags sein.
Der Raumvertrag ist ein eigener Prüfpunkt
Der Erwerb von Inventar überträgt nicht ohne Weiteres den Miet- oder Pachtvertrag. Klären Sie mit dem Vermieter beziehungsweise Verpächter, wie die weitere Nutzung abgesichert wird. Restlaufzeit, Optionen, Sicherheiten und Rückbaupflichten beeinflussen den wirtschaftlichen Wert einer Übernahme. Eine noch ungeklärte Zustimmung sollte sich in den vertraglichen Vollzugsbedingungen wiederfinden.
Beschäftigte nicht übersehen
Liegt ein Betriebsübergang vor, kann § 613a BGB den Eintritt in bestehende Arbeitsverhältnisse anordnen. Ob seine Voraussetzungen erfüllt sind, richtet sich nach den tatsächlichen Umständen. Das Gesetz enthält außerdem Informationspflichten und einen besonderen Schutz gegen Kündigungen wegen des Übergangs. Stellenlisten, Vertragsunterlagen, offene Ansprüche und die Gestaltung der Mitarbeiterinformation gehören deshalb früh in die Prüfung.
Übergabe und Stichtag sauber dokumentieren
Definieren Sie, wann Besitz, Nutzen, Lasten und Verantwortung wechseln. Zählerstände, Schlüssel, Inventarzustand und offene Reservierungen sollten dokumentiert werden. Für Genehmigungen und laufende Liefer- oder Dienstleistungsverträge ist getrennt zu klären, ob und wie sie fortgeführt werden können. Der Kaufpreis und seine Fälligkeit sollten zu den tatsächlich erfüllten Übergabevoraussetzungen passen.
In Hamburg: Betreiberwechsel und vorhandene Erlaubnisse
Legen Sie eine Genehmigungsmatrix mit Inhaber, genehmigter Nutzung, Fläche, Auflagen und Befristung an. Für den Übergang kann eine vorläufige Gaststättenerlaubnis nach § 11 GastG in Betracht kommen; die Hamburger Leistungsseite nennt hierfür regelmäßig höchstens drei Monate. Übernommenes Inventar allein sichert den Weiterbetrieb nicht. Prüfen Sie die Voraussetzungen für Konzession, Außenfläche und geplante Konzeptänderungen getrennt.
Für die Vorbereitung
- Transaktionsform und Kaufgegenstände festlegen
- Miet- oder Pachtvertrag und Zustimmungen prüfen
- Arbeitsverhältnisse und mögliche Übergangsfolgen erfassen
- Genehmigungen und laufende Verträge gesondert prüfen
- Stichtag, Inventarliste und Übergabeprotokoll vorbereiten